{"id":107,"date":"2022-08-27T20:52:45","date_gmt":"2022-08-27T18:52:45","guid":{"rendered":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/?page_id=107"},"modified":"2022-09-26T21:10:45","modified_gmt":"2022-09-26T19:10:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/?page_id=107","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"107\" class=\"elementor elementor-107\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-da81c0c elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"da81c0c\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-cd77d50\" data-id=\"cd77d50\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c99579b elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c99579b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a912fd2 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a912fd2\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-17361ca\" data-id=\"17361ca\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-523b2fe elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"523b2fe\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: right;\">Stand: 14.09.2022<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung des F\u00f6rdervereins f\u00fcr den<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>Evangelischen Kindergarten Regenbogenfische in M\u00f6nkeberg <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Name, Rechtsform, Sitz<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen <strong>\u201eF\u00f6rderverein Regenbogenfische M\u00f6nkeberg\u201e <\/strong>und wird nachfolgend als Verein bezeichnet.<\/p><p>(2) Er wird in das Vereinsregister eingetragen und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee. V.\u201c<\/p><p>(3) Sitz des Vereins ist in 24248 M\u00f6nkeberg<em>.<\/em><\/p><p><em>\u00a0(4) <\/em>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kindergartenjahr vom 01.08. \u2013 31.07.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><em>\u00a0<\/em><strong>\u00a72 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Zweck und Aufgaben<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Erziehung und Bildung. Der F\u00f6rderverein hat die Aufgabe, f\u00fcr die Interessen und Anliegen des Kindergartens zu werben und Mittel f\u00fcr Unterhaltung und Betrieb des Kindergartens zu beschaffen. Insbesondere f\u00fcr notwendige Ma\u00dfnahmen, Anschaffungen und Ausfl\u00fcge.<\/p><ul><li>Ausrichtung und Unterst\u00fctzung von Veranstaltungen f\u00fcr Kinder, Eltern und die im Kindergarten t\u00e4tigen Mitarbeiter in kultureller, organisatorischer oder materieller Weise<\/li><li>Ausrichtung und Unterst\u00fctzung von Ausfl\u00fcgen<\/li><li>Anschaffung und Erhaltung von Spielger\u00e4ten und\/oder Materialien<\/li><li>Anschaffung und Erhaltung von sonstigen Einrichtungsgegenst\u00e4nden<\/li><li>Unterst\u00fctzung hilfsbed\u00fcrftiger Kinder<\/li><li>F\u00f6rderung der Au\u00dfendarstellung von Verein und Kindergarten in der \u00d6ffentlichkeit<\/li><li>Beantragung von \u00f6ffentlichen F\u00f6rdermitteln, etwa bei Stiftungen oder \u00f6ffentlichen Einrichtungen<em>\u00a0<\/em><\/li><\/ul><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a73<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Steuerbeg\u00fcnstigung<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (AO).<\/p><p>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p><p>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p><p>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p>(5) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins gilt die Bestimmung \u00fcber die Verm\u00f6gensbindung in \u00a7 11 Abs. 2 der Satzung; entsprechendes gilt bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke bzw. der Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a74<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Mitgliedschaft<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person bzw. Personenvereinigung werden. Aufnahmeantr\u00e4ge sind an den Vorsitzenden zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorsitzende. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Einspruch zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.<\/p><p>(2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austrittserkl\u00e4rung, Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste.<\/p><p>(3) Austrittserkl\u00e4rungen sind an den Vorsitzenden zu richten. Die schriftliche K\u00fcndigungsfrist bel\u00e4uft sich auf mindestens 4 Wochen vor Ende des Kindergartenjahres. Sie werden jeweils zum Schluss eines Kindergartenjahres wirksam. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Anspr\u00fcche und Anrechte des Mitgliedes an den Verein.<\/p><p>(4) \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach Anh\u00f6rung des Betroffenen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann insbesondere erfolgen, wenn es beharrlich seinen satzungsm\u00e4\u00dfigen Verpflichtungen nicht nachkommt oder das Ansehen des Vereins gef\u00e4hrdet. Die Ausschlussgr\u00fcnde sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen der Einspruch zul\u00e4ssig. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p><p>(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach der Absendung der zweiten Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Der Beschluss des Vorstandes \u00fcber die Streichung soll dem Mitglied mitgeteilt werden.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a75 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Mittel des Vereins<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Die f\u00fcr die Vereinsaufgaben erforderlichen Mittel werden durch j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Sammlungen, Spenden und sonstige Zuwendungen aufgebracht.<\/p><p>(2) \u00dcber die Mindesth\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied kann sich in der Beitrittserkl\u00e4rung zur Zahlung eines h\u00f6heren Beitrages verpflichten. Die Zahlungsweise wird auf j\u00e4hrlich festgesetzt. Die Beitr\u00e4ge sind bis zum 1.9. des Jahres f\u00e4llig.<\/p><p>(3) Im Voraus bezahlte Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie sonstige Spenden werden nicht zur\u00fcckerstattet; den Mitgliedern auch nicht bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder im Fall seiner Aufl\u00f6sung.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>6 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Organe<\/u><\/strong><\/p><p>Organe des Vereins sind:<\/p><ol><li>der Vorstand<\/li><li>die Mitgliederversammlung<\/li><\/ol><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a77<\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Vorstand<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus:<\/p><ol><li>a) dem Ersten Vorsitzenden<\/li><li>b) dem Zweiten Vorsitzenden<\/li><li>c) dem Schriftf\u00fchrer<\/li><li>d) dem Kassierer<\/li><li>e) sowie dem Pressewart.<\/li><\/ol><p>Der Vorstand f\u00fchrt seine Gesch\u00e4fte ehrenamtlich. Die Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung aus der Mitte der Vereinsmitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt (\u00a7 8 Abs. 5). Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.<\/p><p>Scheidet ein gew\u00e4hltes Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsdauer aus, so erg\u00e4nzt sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Wahl durch Hinzuwahl eines Mitgliedes, wobei er nach freiem Ermessen eine \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsverteilung vornehmen kann.<\/p><p>(2) Der Vorstand kann \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins beraten und beschlie\u00dfen, sofern hierf\u00fcr nicht die Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig ist. Ihm obliegen insbesondere:<\/p><ol><li>a) Aufstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung;<\/li><li>b) Festsetzung allgemeiner Richtlinien;<\/li><li>c) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.<\/li><\/ol><p>Bei Ausgaben bis 100 Euro entscheidet der Vorsitzende. Bei Ausgaben \u00fcber 100 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinschaftlich. Ausgaben \u00fcber 500 Euro muss der Gesamtvorstand beschlie\u00dfen.<\/p><p>(3) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf &#8211; mindestens jedoch einmal j\u00e4hrlich &#8211; einberufen. Er ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder dies verlangt. Die Tagesordnung braucht nicht angek\u00fcndigt zu werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<\/p><p>(4) Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunf\u00e4higkeit beruft der Vorsitzende innerhalb einer Woche erneut eine Sitzung ein. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen.<\/p><p>(5) Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Zweiten Vorsitzenden.<\/p><p>(6) \u00dcber die Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer unterzeichnet wird.<\/p><p>(7) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<\/p><p>(8) Ehrenamtlich t\u00e4tige Vorstandsmitglieder haften f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, dem Verein und seinen Mitgliedern gegen\u00fcber nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit und bis zur H\u00f6he des Vereinsverm\u00f6gens. Ein etwaiger Anspruch auf Schadenersatz entf\u00e4llt mit der Entlastung, wenn und soweit die anspruchsbegr\u00fcndenden Tatbest\u00e4nde den Mitgliedern im Rahmen der Mitgliederversammlung oder auf andere Weise vor der Entlastung bekannt gegeben worden sind.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a78 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Mitgliederversammlung<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p><ol><li>a) Wahl der zu w\u00e4hlenden Vorstandsmitglieder;<\/li><li>b) Beschlussfassung \u00fcber den j\u00e4hrlichen Mindestbeitrag;<\/li><li>c) Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung;<\/li><li>d) Entlastung des Vorstands;<\/li><li>e) Beschlussfassung \u00fcber die Satzung, Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li><li>f) Entscheidungen \u00fcber Einspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 und 4.<\/li><\/ol><p>(2) Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung vom Zweiten Vorsitzenden einberufen. Sie tritt nach Bedarf &#8211; mindestens jedoch einmal j\u00e4hrlich &#8211; zusammen. Sie ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. Die Einladungen ergehen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen mit Angabe der Tagesordnung durch Bekanntmachung vorz\u00fcglich per E-Mail und nur auf besonderen Wunsch per Brief.<\/p><p>(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Zweiten Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt werden. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter; die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p><p>(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst; Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die Satzung oder Satzungs\u00e4nderungen sowie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p><p>(5) Wahlen geschehen durch schriftliche Abstimmung. Sie k\u00f6nnen aber auch, wenn kein Widerspruch erhoben wird, durch Handzeichen erfolgen. Gew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt; ma\u00dfgebend ist dann die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Davon abweichend k\u00f6nnen die weiteren Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang gew\u00e4hlt werden; gew\u00e4hlt ist, wer dabei die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.<\/p><p>(6) \u00dcber die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer unterzeichnet wird.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a79 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Vertretung<\/u><\/strong><\/p><p>Der Verein wird vom Ersten und Zweiten Vorsitzenden gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, nach innen und au\u00dfen im Sinne des \u00a7 26 BGB vertreten. Jeder ist f\u00fcr sich allein vertretungsberechtigt.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a710 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Rechnungslegung<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Das Rechnungsjahr entspricht dem Kindergartenjahr.<\/p><p>(2) F\u00fcr jedes Jahr ist innerhalb von sechs Monaten nach seinem Ablauf vom Vorstand eine Jahresrechnung zur Vorlage an die Mitgliederversammlung zu erstellen. Die Jahresrechnung hat alle im Zusammenhang mit dem Verein anfallenden Einnahmen und Ausgaben nach sachlichen Gesichtspunkten untergliedert zu erfassen.<\/p><p>(3) Vor der Vorlage an die Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand erstellte Jahresrechnung und die Kassenf\u00fchrung durch zwei Rechnungspr\u00fcfer zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Rechnungspr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt; nicht gew\u00e4hlt werden kann, wer Mitglied des Vorstandes ist. \u00dcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfungst\u00e4tigkeit haben die Rechnungspr\u00fcfer der Mitgliederversammlung zu berichten.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a0\u00a7<\/strong><strong>11 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p><p>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke geht sein gesamtes Verm\u00f6gen auf den Evangelischen Kindergarten Regenbogenfische M\u00f6nkeberg \u00fcber, welcher es f\u00fcr den Kindergarten im Sinne des F\u00f6rdervereins zu verwenden hat.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a712 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Salvatorische Klausel<\/u><\/strong><\/p><p>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung gegen geltendes Recht versto\u00dfen oder rechtsunwirksam sein, so soll dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt werden. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung soll eine sinngem\u00e4\u00dfe, jedoch rechtsg\u00fcltige Regelung gelten.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a713 <\/strong><\/p><p style=\"text-align: center;\"><strong><u>Schlussbestimmungen<\/u><\/strong><\/p><p>(1) Die Satzung wurde anl\u00e4sslich der Gr\u00fcndungsversammlung vom 08.07.2022 vorgestellt und verabschiedet.<\/p><p>(2) Die heutige Satzungs\u00e4nderung wurde auf der einberufenen Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, um die Steuerbeg\u00fcnstigung \u00a7 60a Abs. 1AO des FA Kiel zu erlangen.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Stand: 14.09.2022 Satzung des F\u00f6rdervereins f\u00fcr den Evangelischen Kindergarten Regenbogenfische in M\u00f6nkeberg \u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Regenbogenfische M\u00f6nkeberg\u201e und wird nachfolgend [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-107","page","type-page","status-publish","hentry","rishi-post","no-post-thumbnail"],"rishi__cb_customizer_meta":{"page_title_panel":"","page_title_hero_section":"default","breadcrumbs_single_page":"no","single_page_alignment":"left","single_page_margin":{"desktop":50,"tablet":30,"mobile":30},"page_structure_type":"no-sidebar","718574277eaec65c03073c4f866dfd46":"","content_style_source":"inherit","content_style":"box-layout","blog_page_streched_ed":"no","vertical_spacing_source":"inherit","content_area_spacing":"both","single_page_content_background":{"background_type":"color","background_pattern":"type-1","background_image":{"attachment_id":null,"x":0,"y":0},"gradient":"linear-gradient(135deg,rgba(6,147,227,1) 0%,rgb(155,81,224) 100%)","background_repeat":"no-repeat","background_size":"auto","background_attachment":"scroll","patternColor":{"default":{"color":"#e5e7ea"}},"overlayColor":{"default":{"color":"CT_CSS_SKIP_RULE"}},"backgroundColor":{"default":{"color":"var(--paletteColor5)"}}},"single_page_content_boxed_shadow":{"inherit":false,"blur":18,"spread":-6,"v_offset":12,"h_offset":0,"inset":false,"enable":false,"color":{"color":"rgba(34, 56, 101, 0.04)"}},"single_page_boxed_content_spacing":{"desktop":{"top":"40px","bottom":"40px","left":"40px","right":"40px","linked":true},"tablet":{"top":"15px","bottom":"15px","left":"15px","right":"15px","linked":true},"mobile":{"top":"15px","bottom":"15px","left":"15px","right":"15px","linked":true}},"single_page_content_boxed_radius":{"top":"3px","bottom":"3px","left":"3px","right":"3px","linked":true},"dfbd32b781433afb12510b753317a12f":"","disable_featured_image":"no","disable_comments":"no","disable_header":"no","disable_footer":"no"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=107"}],"version-history":[{"count":40,"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":593,"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107\/revisions\/593"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/regenbogenfische-moenkeberg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=107"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}